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... auf dem Blog des Westfälischen Heimatbundes (WHB). Mit unseren Beiträgen informieren wir über gute Beispiele aus der Arbeit ehrenamtlicher Heimat-Akteure.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
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Wenn Vereine für Schützenfest- oder Karnevalsumzüge Straßensperrungen beantragen, vereinseigene Schießstände behördlich abnehmen lassen oder Festzelte überprüft werden müssen, fallen für die beantragenden Vereine gemäß der Verwaltungsgebührenordnung NRW Kosten an. Diese Kosten, die auch schnell mal mehrere hundert Euro betragen, stellen für Vereine eine Belastung dar.
Im Kreis Höxter hat der Kreistag auf Initiative von Landrat Michael Stickeln 2026 einstimmig dafür gestimmt, ein kreiseigenes Förderprogramm aufzulegen, um Vereine von den Verwaltungsgebühren zu entlasten, die bei der Durchführung von Vereinsveranstaltungen anfallen. Künftig wird Vereinen im Kreis Höxter mit dem Bescheid über die Entrichtung bestimmter Verwaltungsgebühren gleichzeitig eine Förderung in entsprechender Höhe gewährt, sodass für sie keine Zahlung mehr erforderlich sein wird. Landrat Michael Stickeln sieht das Förderprogramm als Übergangslösung auf Kreisebene, bis eine landesrechtliche Anpassung geschieht. Er setzt sich für eine Änderung in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ein, sodass Kommunen künftig die Möglichkeit erhalten, auf bestimmte Gebühren, die derzeit von Vereinen zu tragen sind, zu verzichten.
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